Die WINSPIRATION ACADEMY ist ein Angebot der AWARENESS AG. Teilnehmer und sonstige Vertragspartner der WINSPIRATION ACADEMY schließen den Vertrag daher mit der AWARENESS AG.

Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNGSBEREICH DER AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AWARENESS AG bilden die vertragliche Grundlage sämtlicher Beziehungen zwischen der AWARENESS AG und deren Vertragspartner. Mit jedem Vertragsschluss akzeptiert der Vertragspartner den vollumfänglichen Einbezug und die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen.

(2) Wo nachfolgend das Erfordernis der Schriftlichkeit aufgeführt ist, genügen nebst Briefen auch Faxschreiben, E-Mails sowie individualisierte webseitenbasierte Mitteilungen (insbesondere Bestellungen über den online-Shop der AWARENESS AG) diesem Erfordernis.

(3) Änderungen oder Ergänzungen der AGB der AWARENESS AG seitens des Vertragspartners erlangen erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der AWARENESS AG Wirksamkeit.

(4) Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Anwendbarkeit allfälliger eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

(5) Allgemeine Änderungen der AGB der AWARENESS AG werden durch die AWARENESS AG dem Vertragspartner schriftlich oder auf andere geeignete Weise (online) bekanntgegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Vertragspartners innert 30 Tagen in Kraft.

(6) Sollte sich eine Bestimmung der AGB der AWARENESS AG als unwirksam erweisen, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

§2 ANGEBOT, PREIS, VERTRAGSSCHLUSS UND ZAHLUNG

(1) Sämtliche Angebote der AWARENESS AG, insbesondere für Waren, Seminare und Coaching, sind freibleibend und bedeuten lediglich eine Einladung zur Offertstellung.

(2) Die angegebenen Preise für Leistungen der AWARENESS AG verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MWST) sowie exklusive Versand- und Verpackungskosten, sofern nicht anders vermerkt. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die MWST sowie die Versand- und Verpackungskosten werden in den Rechnungen gesondert ausgewiesen und sind vom Vertragspartner zu tragen.

(3) Die Bestellung einer Leistung der AWARENESS AG durch den Vertragspartner gilt als verbindliche Offerte gegenüber der AWARENESS AG. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die AWARENESS AG schriftlich die Annahme der Offerte erklärt.

(4) Spätere Änderungen und Ergänzungen eines mit der AWARENESS AG geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftlichkeit.

(5) Die Preise für Leistungen der AWARENESS AG sind mangels anderweitiger Vereinbarungen sofort bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Werden Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, behält sich die AWARENESS AG vor, die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 5% einzufordern. Die Kosten für Mahnungen (pauschal CHF 20 pro Mahnung) und betreibungsrechtliche Schritte (nach Aufwand) können dem säumigen Vertragspartner weiterverrechnet werden.

(6) Eine Zahlung durch Verrechnung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Spezifische weitere allgemeine Bedingungen für Waren, Seminare und Coaching, welche zu beachten sind, finden sich in den nachfolgenden §§ 3 und 4.

§3 WAREN

(1) Waren sind schriftlich zu bestellen.

(2) Werden bei der AWARENESS AG Waren bestellt, so gehen Nutzen und Gefahr bei Vertragsschluss auf den Vertragspartner über.

(3) Warenbestellungen sind nicht stornierbar. Gelieferte Waren werden zudem nicht zurückgenommen.

(4) Die Lieferung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Dieser trägt die Versand- und Verpackungskosten sowie das Transportrisiko.

(5) Lieferfristen sind nur dann für die AWARENESS AG verbindlich, wenn diese auf eine Bestellung hin im Rahmen der Annahmeerklärung durch die AWARENESS AG schriftlich bestätigt worden sind.

(6) Teillieferungen müssen vom Vertragspartner angenommen werden.

(7) Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AWARENESS AG. Die AWARENESS AG wird ermächtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister zu erwirken.

§4 SEMINARE, COACHING und PROGRAMME

(1) Seminar-, Coaching- und Programm-Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen.

(2) Die Teilnehmerzahl ist in der Regel beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt. Eine Anmeldung ist erst mit entsprechender schriftlicher Annahmeerklärung durch die AWARENESS AG verbindlich.

(3) Die Gebühren für Seminare, Coaching und Programme sind vorgängig zum Seminar bzw. Coaching bzw. Programm gemäß Rechnungsstellung zu begleichen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung wird die Seminar- und Programmteilnahme bzw. das Coaching verweigert.

(4) Die Abmeldung von einem Seminar oder Programm entbindet nicht von der vollumfänglichen Bezahlung der Seminar- bzw. Programmgebühren. Der Abmeldende kann jedoch eine Ersatzperson vorschlagen, welche an seiner Stelle teilnimmt und die Gebühren entrichtet. Die Annahme dieser Ersatzperson kann von der AWARENESS AG abgelehnt werden, wenn die Seminar- bzw. Programmqualität beeinflusst würde und die anderen Teilnehmer hierdurch Einbußen hätten.

(5) Die Abmeldung von einem Coaching, Seminar oder Programm muss schriftlich erfolgen. Je nach Zeitpunkt der Abmeldung sind die Coachinggebühren wie folgt geschuldet:

  • bis 10 Tage vor Beginn und später: 100 % des Gesamtbetrages;
  • bis 20 Tage vor Beginn: 80 % des Gesamtbetrages;
  • bis 30 Tage vor Beginn: 50 % des Gesamtbetrages.

(6) Ist dem Kunden eine Teilnahme an einem stattfindenden Seminar, Programm oder festgelegten Coachingtermin nicht möglich, so werden weder (ganz oder anteilsmäßig) Teilnahmegebühren erstattet noch besteht das Anrecht auf kostenlose Wiederholung bzw. kostenlose anderweitige Teilnahme. Dies gilt auch in den Fällen, in welchen der Kunde ohne eigenes Verschulden, namentlich aufgrund höherer Gewalt, an der Teilnahme gehindert ist.

(7) Aus wichtigen organisatorischen Gründen behält sich die AWARENESS AG vor, Seminare oder Programme zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Veranstaltungsort zu ändern sowie Referenten auszutauschen. Lediglich bei Absage eines Seminars des Programms wird die bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet; bei den sonstigen obgenannten Änderungen erfolgt keine, auch nicht eine teilweise, Rückerstattung.

(8) Ist der seitens der AWARENESS AG für ein Coaching verpflichteter Berater aus wichtigen Gründen persönlich am Coaching verhindert, kann ein Ersatzberater für die Leistungserbringung beigezogen oder das Coaching verschoben werden.

(9) Tiere sowie der Betrieb von Mobiltelefonen können in den Seminarräumen und während Coachings vom Seminarleiter bzw. Coach ohne Angabe von Gründen untersagt werden. Störende Teilnehmer können aus einem Seminar ausgeschlossen werden, wobei diesfalls keine Seminarkosten rückerstattet werden.

(10) Mangels anderweitiger Vereinbarung ist Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung Sache der Seminar-, Programm- bzw. Coachingteilnehmer und durch diese zu bezahlen. Für Diebstahl, Beschädigung und Verlust von persönlichen Gegenständen können weder die AWARENESS AG noch die Seminarleitung, die Referenten oder die Coachingberater haftbar gemacht werden.

(11) Die AWARENESS AG, die Seminar- bzw. Progammleitung, die Referenten und die Coachingberater übernehmen, soweit gesetzlich zulässig, keine Verantwortung für die Folgen von Beratungstätigkeit oder anderweitiger Aktivitäten der Teilnehmer, auch wenn sich diese auf Aussagen oder Unterlagen stützen, welche an AWARENESS AG-Seminaren bzw. Programmen oder im Rahmen eines AWARENESS AG-Coaching abgegeben wurden. Die AWARENESS AG, die Seminar- bzw. Progammleitung, die Referenten und die Coachingberater lehnen zudem, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Handlungen, Aussagen und Empfehlungen anderer Teilnehmer ab.

§5 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1) Die AWARENESS AG schließt jegliche Haftung (vorvertragliche, vertragliche sowie außervertragliche Haftung) für ihre Waren, Seminare, Programme, Coaching und übrigen Leistungen, soweit gesetzlich zulässig, aus. Insbesondere wird die Haftung für Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich wegbedungen.

(2) Die AWARENESS AG gewährleistet dem Vertragspartner bei Kauf von Waren, dass die von ihr gelieferten Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind, welche die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine allfällige Mängelrüge muss innert 10 Tagen seit Erhalt der Ware bzw. seit Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber der AWARENESS AG geltend gemacht werden. Die AWARENESS AG kann bei rechtzeitig gerügter und mängelbehafteter Ware nach ihrer Wahl entweder Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung gewähren. Die Sachmängelgewährleistungsrechte verjähren innert einem Jahr ab Lieferung, soweit der Käufer nicht im rechtlichen Sinne ein Konsument ist. Für Konsumenten gilt eine verlängerte Verjährungsfrist von zwei Jahren. Im Übrigen gilt, insbesondere für Mangelfolgeschäden, der Haftungsausschluss nach Abs. 1 vorstehend.

§6 DATENSCHUTZ UND COPYRIGHT

(1) Der Vertragspartner ermächtigt die AWARENESS AG ausdrücklich, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten für den Eigengebrauch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

(2) Sämtliche Unterlagen, Datenträger und sonstigen geistigen Werke der AWARENESS AG sind urheberrechtlich geschützt. Bei Verletzung des Urheberrechtes (insbesondere durch Vervielfältigung, Widergabe, Übernahme von Teilen oder Veränderungen ohne schriftliche Genehmigung) ist eine Konventionalstrafe von CHF 2’000 geschuldet; zusätzlich erhebt die AWARENESS AG Entschädigungsansprüche. Bei sonstigen Immaterialgüterverletzungen ist ebenfalls eine Konventionalstrafe von CHF 2’000 geschuldet und erhebt die AWARENESS AG Entschädigungsansprüche.

§7 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der AWARENESS AG unterstehen schweizerischem Recht, wobei das Wiener Kaufrecht sowie sonstige internationale Verträge betreffend Warenkauf ausgeschlossen werden.

(2) Gerichtsstand für alle sich aus den Rechtsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der AWARENESS AG, Gisikon (Schweiz); vorbehalten bleiben anderweitige zwingende Gerichtsstände.